Bei Neu- und Umbauten von Straßen- und Schienenwegen ist eine schalltechnische Untersuchung gemäß 16. BImSchV erforderlich.
Hierbei werden die Schallbelastungen, der sich im Einwirkungsbereich des Verkehrsweges befindlichen schutzbedürftigen Bebauungen, beurteilt und gegebenenfalls Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen erarbeitet.