Lärm- und Immissionsschutz

16. BImSchV Untersuchung bei Neu- und Umbau von Verkehrswegen

Bei Neu- und Umbauten von Straßen- und Schienenwegen ist eine schalltechnische Untersuchung gemäß 16. BImSchV erforderlich.

Hierbei werden die Schallbelastungen, der sich im Einwirkungsbereich des Verkehrsweges befindlichen schutzbedürftigen Bebauungen, beurteilt und gegebenenfalls Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen erarbeitet.

Beispiel hier

24. BImSchV Auslegung passiver Lärmschutzmaßnahmen

Ist bei einem Neu- oder Umbau eines Verkehrsweges passiver Schallschutz nötig, wird dieser gemäß 24. BImSchV festgelegt.

Hierzu werden im Rahmen einer Wohnungsbegehung die vorhandenen Außenbauteile (z. B. Fenster) aufgenommen und mit dem erforderlichen Schalldämmmaß verglichen. Falls Defizite bestehen werden Maßnahmen erarbeitet um diese zu kompensieren. Im Anschluss stehen wir bei der Angebotseinholung/ -prüfung sowie zur Bauüberwachung zur Verfügung.

 

 

 

VLärmSchR Untersuchungen für Lärmsanierung an Straßen

Lärmsanierung an Straßen ist eine freiwillige Leistung des Baulastträgers. Formale Vorgaben zur Lärmsanierung sind in der „Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen“, VLärmSchR) beschrieben.

Es werden die Beurteilungspegel an den vorhandenen schutzbedürftigen Bebauungen berechnet und dem Ergebnis entsprechend mögliche Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet.

Prognosen gemäß TA- Lärm als Grundlage für Genehmigungsverfahren

Für die Genehmigung eines Betriebes gemäß TA- Lärm führen wir eine Immissionsberechnung durch, bei welcher alle Emittenten des zukünftig laufenden Betriebes berücksichtigt werden.

Mit dieser Untersuchung wird die zu erwartende Lärmsituation dargestellt und die Konfliktfreiheit gegenüber der benachbarten schutzbedürftigen Bebauung nachgewiesen.

Der Nachweis auf Konfliktfreiheit in einem B-Plan- Gebiet wird durch die Bestätigung der Einhaltung von festgesetzten Emissionskontingenten erbracht.

Wenn keine Emissionsbeschränkungen vorliegen werden die zu erwartenden Immissionen an den umliegenden schutzbedürftigen Bebauungen prognostiziert und auf Konfliktfreiheit geprüft.

Falls die zu erwartenden Schalleinträge die Grenzwerte überschreiten kann durch aktive, passive oder restriktive Maßnahmen die Konfliktfreiheit sichergestellt werden.

Kommunale- bzw. vorhabenbezogene Bebauungspläne werden gemäß DIN 18005 schalltechnisch beurteilt. Hierbei erfolgt oftmals auch eine Kontingentierung von Gewerbe- und Industrieflächen nach DIN 45691.

Neben der Erstellung schalltechnischer Gutachtens für genannte Vorhaben unterstützen und beraten wir Kommunen und Investoren hinsichtlich schalltechnischer Belange zur Bauleitplanung.

  • DIN 18005 - Erarbeitung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen
  • DIN 45691 - Kontingentierung von Gewerbe- und Industrieflächen
  • Beratung und Unterstützung im Rahmen von Bauleitplanungen

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG erarbeiten wir die strategische Lärmkartierung und stellen auf deren Grundlage Lärmaktionspläne auf.

Unser Büro führt im Rahmen des Aktionsplanes Betroffenheitsanalysen durch, betreut die zugehörige Öffentlichkeitsbeteiligung, führt eine Bewertung aller Grundlagen durch und fertigt beschlussreife Aktionspläne an.

  • 34. BImSchV Erstellen strategischer Lärmkartierung gemäß der Richtlinie 2002/49/EG
  • Erarbeiten von Lärmaktionsplänen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG
  • Durchführung von Betroffenheitsuntersuchungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen

Untersuchungen spezifischer Schallereignisse wie Freizeit-, Schieß-, Maschinen-oder Baulärm, Schallmessungen u. v. m. gemäß den entsprechenden Richtlinien

  • Baulärmprognosen, Minderungskonzepte von Baulärm
  • Sport- und Freizeitlärmuntersuchungen gemäß 18.BImSchV und Freizeitlärmrichtlinie
  • Schalltechnische Prognosen bei Schießlärm

Staub- und Luftschadstoffprognosen

Staub- und Luftschadstoffprognosen sind im Bereich Verkehrsplanung gemäß 39. BImSchV zu berechnen (RLuS 2012) und zu beurteilen.

Genehmigungsbedürftige Anlagen müssen gemäß TA- Luft ihr Staub-/ Luftschadstoffemissionen beurteilen. Hierfür sind Ausbreitungsrechnungen nach der VDI 3945 - Partikelmodell nötig.

  • Luftschadstoffausbreitungsberechnungen nach TA- Luft / AUSTAL 2000
  • Prognostizieren diffuser Staubemissionen z.B. bei Umschlag und Transportvorgängen
  • Geruchsstoffimmissionen nach GIRL

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  • Luftschadstoffausbreitungsberechnungen nach TA- Luft / AUSTAL 2000
  • Prognostizieren diffuser Staubemissionen z.B. bei Umschlag und Transportvorgängen
  • Geruchsstoffimmissionen nach GIRL

Wir betreuen Anlagen und Betriebe im Rahmen von Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG.

Dies beinhaltet die Planung, Beratung zu fachtechnischen Inhalten, Durchführung des gesamten Genehmigungsverfahrens, sowie anschließender immissionsschutzrechtlicher Betreuung der Anlage