Prognosen gemäß TA- Lärm als Grundlage für Genehmigungsverfahren

Für die Genehmigung eines Betriebes gemäß TA- Lärm führen wir eine Immissionsberechnung durch, bei welcher alle Emittenten des zukünftig laufenden Betriebes berücksichtigt werden.

Mit dieser Untersuchung wird die zu erwartende Lärmsituation dargestellt und die Konfliktfreiheit gegenüber der benachbarten schutzbedürftigen Bebauung nachgewiesen.

Der Nachweis auf Konfliktfreiheit in einem B-Plan- Gebiet wird durch die Bestätigung der Einhaltung von festgesetzten Emissionskontingenten erbracht.

Wenn keine Emissionsbeschränkungen vorliegen werden die zu erwartenden Immissionen an den umliegenden schutzbedürftigen Bebauungen prognostiziert und auf Konfliktfreiheit geprüft.

Falls die zu erwartenden Schalleinträge die Grenzwerte überschreiten kann durch aktive, passive oder restriktive Maßnahmen die Konfliktfreiheit sichergestellt werden.