Für die Genehmigung eines Betriebes gemäß TA- Lärm führen wir eine Immissionsberechnung durch, bei welcher alle Emittenten des zukünftig laufenden Betriebes berücksichtigt werden.
Mit dieser Untersuchung wird die zu erwartende Lärmsituation dargestellt und die Konfliktfreiheit gegenüber der benachbarten schutzbedürftigen Bebauung nachgewiesen.