Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG erarbeiten wir die strategische Lärmkartierung und stellen auf deren Grundlage Lärmaktionspläne auf.

Unser Büro führt im Rahmen des Aktionsplanes Betroffenheitsanalysen durch, betreut die zugehörige Öffentlichkeitsbeteiligung, führt eine Bewertung aller Grundlagen durch und fertigt beschlussreife Aktionspläne an.

  • 34. BImSchV Erstellen strategischer Lärmkartierung gemäß der Richtlinie 2002/49/EG
  • Erarbeiten von Lärmaktionsplänen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG
  • Durchführung von Betroffenheitsuntersuchungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen