16. BImSchV Untersuchung bei Neu- und Umbau von Verkehrswegen

Bei Neu- und Umbauten von Straßen- und Schienenwegen ist eine schalltechnische Untersuchung gemäß 16. BImSchV erforderlich.

Hierbei werden die Schallbelastungen, der sich im Einwirkungsbereich des Verkehrsweges befindlichen schutzbedürftigen Bebauungen, beurteilt und gegebenenfalls Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen erarbeitet.

Beispiel hier

24. BImSchV Auslegung passiver Lärmschutzmaßnahmen

Ist bei einem Neu- oder Umbau eines Verkehrsweges passiver Schallschutz nötig, wird dieser gemäß 24. BImSchV festgelegt.

Hierzu werden im Rahmen einer Wohnungsbegehung die vorhandenen Außenbauteile (z. B. Fenster) aufgenommen und mit dem erforderlichen Schalldämmmaß verglichen. Falls Defizite bestehen werden Maßnahmen erarbeitet um diese zu kompensieren. Im Anschluss stehen wir bei der Angebotseinholung/ -prüfung sowie zur Bauüberwachung zur Verfügung.

 

 

 

VLärmSchR Untersuchungen für Lärmsanierung an Straßen

Lärmsanierung an Straßen ist eine freiwillige Leistung des Baulastträgers. Formale Vorgaben zur Lärmsanierung sind in der „Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen“, VLärmSchR) beschrieben.

Es werden die Beurteilungspegel an den vorhandenen schutzbedürftigen Bebauungen berechnet und dem Ergebnis entsprechend mögliche Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet.